PAST-PRODUCTION WebHosting AGB

1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen im Bereich Webhosting und Webdesign von PAST-PRODUCTION.

1.2 Mit seiner Zustimmung (schriftlich oder elektronisch) bzw. mit der Nutzung der Dienstleistung akzeptiert die Kundin bzw. der Kunde die Geschäftsbedingungen samt den weiteren Bestandteilen des Vertrags mit PAST-PRODUCTION.
Änderungen der Geschäftsbedingungen oder weiterer Vertragsbestandteile treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite PAST-PRODUCTION oder durch direkte Informierung des Kunden (per Brief, E-Mail oder durch ein geeignetes anderes Mittel) in Kraft. Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen und Vertragsbestandteile gelten mit dem Gebrauch der Dienstleistung durch den Kunden als akzeptiert.

2. Leistungen und Rechte von PAST-PRODUCTION

2.1 PAST-PRODUCTION bietet die Dienstleistung Webhosting zu den Bedingungen des bestellten Hosting Pakets an und erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen. PAST-PRODUCTION kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

2.2 Auf Wunsch des Kunden erwirbt PAST-PRODUCTION einen Domainnamen für den bestellten Webspace.

2.3 Unsere Angebote sind freibleibend und können den Leistungsumfang aller Angebote und Features jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 30 Tagen ändern.

2.4 Wir legen äusserst grossen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit und sind bestrebt, im Rahmen der betrieblichen Ressourcen ihre Dienstleistungen störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen. Kunden werden, soweit möglich, rechtzeitig informiert über Betriebsunterbrüche, die zwecks Behebung von Störungen, Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. notwendig sind und wir bemühen uns, Unterbrechungen kurz zu halten und sie in die verkehrsarme Zeit zu legen.

2.5 Wird PAST-PRODUCTION von einer zuständigen Behörde über rechtswidrige Nutzung einer Dienstleistung informiert, ist eine solche Nutzung offensichtlich oder besteht ein erheblicher Verdacht auf eine solchen Nutzung, insbesondere aufgrund des Hinweises eines Dritten, so kann PAST-PRODUCTION den Kunden zur vertragsgemässen Nutzung anhalten, die Dienstleistung für eine unbestimmte Zeit aussetzen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Weitere Massnahmen im Falle der rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistung oder bei entsprechendem Verdacht bleiben vorbehalten. PAST-PRODUCTION kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn der Kunde Vertragsbestimmungen missachtet.

2.6 PAST-PRODUCTION führt Massnahmen zur Behebung von Störungen und mangelhaften Dienstleistungen durch. Trotzdem können durch äussere Einwirkungen, die PAST-PRODUCTION nicht beeinflussen kann, Störungen auftreten.

2.7 Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch PAST-PRODUCTION, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler in der Handhabung der vom Kunden benützten Ausrüstungen zurückzuführen ist. PAST-PRODUCTION übernimmt keine Kosten für Support durch Dritte.

2.8 Bei Serverwechsel, z.B. weil veraltet, kann PAST-PRODUCTION die Kunden verpflichten Ihre Webseite selber auf den neuen Server zu zügeln.

3. Verantwortung und Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich die Dienstleistung gemäss den Anweisungen von PAST-PRODUCTION zu bedienen und haftet für Schäden, die er PAST-PRODUCTION durch unsachgemässen Gebrauch zufügt.

3.2 Der Kunde ist für die Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er und die mit ihm kommunizierenden Dritten mit seinem Einverständnis durch PAST-PRODUCTION übermitteln oder bearbeiten lassen, verbreiten oder zum Abruf bereithalten. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen verantwortlich.

3.3 Rechtswidrige Informationen (insbesondere Gewaltdarstellungen, Pornografie, Diskriminierungen, Aufrufe zu Gewalt oder zu Straftaten, Glücksspiele, Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten und anderen Immaterialgüterrechten, Persönlichkeitsverletzungen, unverlangte Massensendungen etc.) sowie Belästigungen sind untersagt. Der Kunde anerkennt die Verhaltensregeln, Geschäftsbedingungen und Nutzungsbestimmungen, welche von PAST-PRODUCTION in geeigneter Weise mitgeteilt werden.

3.4 Rechtsvorschriften der Schweiz und des Auslandes sind bei der Nutzung der Dienstleistung zu befolgen.

3.5 Der Kunde ist für das Aufschalten der Informationen verantwortlich.

3.6 Im Falle, dass PAST-PRODUCTION für den Kunden Domainnamen erwirbt und/oder registriert, sichert der Kunde PAST-PRODUCTION zu, dass er das Recht zur Verwendung des Domain-Namens besitzt. Gleichzeitig anerkennt der Kunde die Vertragsbedingungen der Registrierungsstelle (z.B. switch.ch), die für die Vergabe des Domain-Namens zuständig ist. Der Kunde hat im Zusammenhang mit dem Erwerb von Domainnamens keine Ansprüche gegen PAST-PRODUCTION. PAST-PRODUCTION ist in keinem Fall für die Registrierung in Online- oder Offline-Netzverzeichnissen und in Mitgliederlisten usw. verantwortlich. Der Kunde trägt die Kosten für die Registrierung.

3.7 Der Kunde sorgt dafür, dass anderen Personen die Benutzeridentifikation und das Passwort nicht bekannt gemacht werden und dass Informationen darüber nicht zugänglich sind. Passwörter sind geeignet zu wählen und in unregelmässigen Abständen zu ändern. Der Kunde schützt seine Anlagen, Geräte und Daten (inkl. Programme) vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation durch Dritte. Er trifft Massnahmen gegen unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme und gegen die Verbreitung von Viren.

3.8 PAST-PRODUCTION ist berechtigt, zur Verhütung oder Behebung von Störungen Massnahmen zu ergreifen und den Kunden zu verpflichten, am Kundenstandort Massnahmen zu treffen. Kann eine Störung nicht anders behoben werden, hat der Kunde die Anlage auf seine Kosten zu ändern oder ihren Betrieb einzustellen.

3.9 Backgroundsoftware ist grundsätzlich nicht erlaubt. PAST-PRODUCTION behält sich das Recht vor, die Domain des Kunden zu sperren, falls dessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise das Betriebsverhalten der Dienstleistung beeinträchtigt.

3.10 Ressourcenintensive High-Traffic Dienste wie z.B. Streams, Downloads, LiveCams, Backups sind nicht erlaubt. Ebenso darf der Webspace nicht für grosse Backups benützt werden. PAST-PRODUCTION hat die Möglichkeit diese nach einer schriftlichen Anfrage individuell zu erlauben, dies kann jedoch zu Mehrkosten für den Kunden führen. Der Webspace darf lediglich für einen normalen üblichen Betrieb einer Webseite benützt werden was Traffic (unlimitiert) und denn Speicherplatz anbelangt.

3.11 Alle IRC bezogenen Aktivitäten sind untersagt, dies schliesst vor allem das Betreiben eines IRC Servers und das Verbinden mit einem IRC Netzwerk ein – sei dies durch eine Backgroundsoftware, ein serverseitiges Skript oder ähnliches.

3.12 PAST-PRODUCTION hat keine Toleranz gegenüber dem Versenden von SPAM und unverlangten kommerziellen Emails (UCE). Jegliche Zuwiderhandlung führt zur fristlosen Kündigung des Vertrages und der Kunde haftet für alle Folgeschäden. Sollte der Vorfall zu einer Eintragung einer oder mehreren IP Adressen in einer oder mehreren Blacklisten oder anderen Email Filter Systemen führen, hat der Kunde eine Busse von 750.- CHF zuzüglich 220.- CHF pro angefangener Arbeitsstunde zu entrichten, welche benötigt wird um diesen Missstand zu beheben.

3.13 Der Kunde zahlt die für die Dienstleistung anwendbare Gebühr.

3.14 Untervermietung von Webspace ist nicht erlaubt.

4. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlungspflicht beginnt mit der Bestellung danach folgt die Inbetriebnahme und Freischaltung des Zugangs. Es wird nichts zurückbezahlt wenn der Kunde aussterminlich kündigt, z.B. wenn der Kunde das Angebot falsch verstanden hat. Auch wenn PAST-PRODUCTION das Vertragsverhältnis per sofort auflöst besteht keinen Anspruch auf Rückzahlung.

4.2 PAST-PRODUCTION stellt dem Kunden für ein Jahr im Voraus Rechnung. Die Rechnung ist innert 14 Tagen zu bezahlen.

4.3 Bei Zahlungsverzug kann PAST-PRODUCTION den Betrieb der Dienstleistung einstellen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Ab der 2. Mahnung wird die Dienstleistung eingestellt und für die entstandenen Umtriebe sowie für die Deaktivierung und die Wideraktivierung der Dienstleistung berechnet PAST-PRODUCTION bei einer 2. Mahnung eine Gebühr von 15.- CHF und bei einer 3. Mahnung eine Gebühr von 30.- CHF. Sobald der geschuldete Betrag (inkl. der Mahngebühr) bei PAST-PRODUCTION eingetroffen ist, wird der Account wieder freigeschalten gegen eine Gebühr gemäss Preisliste.

4.4 PAST-PRODUCTION behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Allfällige Preiserhöhungen gibt PAST-PRODUCTION so rechtzeitig bekannt, dass der Kunde den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.

4.5 Der Kunde kann Forderungen gegenüber PAST-PRODUCTION nicht mit Schulden gegenüber PAST-PRODUCTION verrechnen.

4.6 Sollte der Kunde den zur Verfügung stehenden Webspace überschreiten, behalten wir uns vor nach Rücksprache mit dem Kunden das grössere Hosting-Paket zu verrechnen.

5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Gewährleistung und Haftung von PAST-Production

5.1.1 PAST-PRODUCTION übernimmt keine Gewährleistung für das störungsfreie Funktionieren der Dienstleistung und kann den ununterbrochenen Service, den Service zu einem bestimmten Zeitpunkt und die Qualität der gespeicherten oder übermittelten Daten nicht garantieren. PAST-PRODUCTION ist nicht für die versehentliche Offenlegung sowie die Beschädigung oder das Löschen von Daten haftbar.

5.1.2 PAST-PRODUCTION haftet nicht für Forderungen oder für Schäden, die den Kunden oder dessen Kunden entstehen, insbesondere für Schäden wegen Datenverlust oder wegen der Unmöglichkeit, Zugang zum Internet zu erhalten oder Informationen zu senden und zu empfangen.

5.1.3 Bei Vertragsverletzungen haftet PAST-PRODUCTION für absichtliche oder grobfahrlässige Schäden die durch PAST-PRODUCTION verursacht wurden. In jedem Fall ist die Haftung von PAST-PRODUCTION auf den unmittelbaren Schaden oder bis zum Gegenwert der bezogenen Leistung beschränkt. In keinem Fall haftet PAST-PRODUCTION jedoch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

5.1.4 Für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte, für Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internet und für Kosten von Reparatur- und Supportleistungen kann PAST-PRODUCTION nicht verantwortlich gemacht werden.

5.1.5 PAST-PRODUCTION übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.

5.2 Gewährleistung und Haftung des Kunden

5.2.1 Der Kunde haftet gegenüber PAST-PRODUCTION für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung seiner vertraglichen Verantwortung und Pflichten zurückzuführen sind.

5.2.2 Für die Benützung der Dienstleistung und der darauf vorinstallierten Software haftet der Kunde mit dem eigenen Risiko.

5.2.3 Sollte PAST-PRODUCTION, ein Organmitglied, Manager oder Mitarbeiter von PAST-PRODUCTION wegen der Rechtswidrigkeit der vom Kunden angebotenen Informationen straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich verfolgt und/oder zur Verantwortung gezogen werden, so haftet der Kunde für den Schaden. Genugtuungsansprüche bleiben vorbehalten.

6. Datenschutz, Datenbekanntgabe und Datensicherung

6.1 Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten hält sich PAST-PRODUCTION an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht.

6.2 PAST-PRODUCTION wird die Daten des Kunden nicht an Dritte verkaufen oder zur Verfügung stellen, behält sich jedoch das Recht vor, die Daten und Identität des Kunden auf Begehren Dritten bekannt zu geben. Insbesondere beim Eintreffen eines Falles gemäss Ziffer 3.2, 3.3, 3.4 und 3.9.

6.3 PAST-PRODUCTION bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung der Dienstleistung zu treffen. Bei der Benutzung des Internet bestehen für die Kunden insbesondere die folgenden Datenschutzrisiken:
Unverschlüsselt verschickte E-Mail können von Unbefugten gelesen, verändert, unterdrückt oder verzögert werden. Absender können verfälscht werden. Beiträge in Newsgroups, Foren und Chats können gefälscht, verfälscht und durch Dritte ausgewertet werden. Unter Umständen können Dritte den Internetverkehr im World Wide Web (WWW) überwachen und Benutzernamen sowie Passwörter in Erfahrung bringen. Die Verschlüsselung von Daten verbessert die Vertraulichkeit und Verlässlichkeit der Informationen.

6.4 Bei sämtlichen Geschäftskontakten mit PAST-PRODUCTION ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.

6.5 Der Kunde stimmt zu, dass seine gegenüber PAST-PRODUCTION gemachten persönlichen Angaben durch PAST-PRODUCTION zu Marketingzwecken für Dienstleistungen oder Produkte von PAST-PRODUCTION verwendet werden können und dass PAST-PRODUCTION den Kunden auf interessante Angebote aufmerksam machen kann.

6.6 Für Backups und Datensicherung ist der Kunde selber verantwortlich. In Ihrer Verwaltungsoberfläche finden Sie einen Menüpunkt „Backup“. Dies hilft ihnen ganz einfach via FTP selber Backups zu erstellen. Dies hat der Vorteil, Sie wissen welche Backups sie haben und wo. Meist verlangen Hoster grosse Beträge für Backups Wiederherstellung oder Sie können gar keine erstellen.

7. Vertraulichkeit

7.1 Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.

8. Geistiges Eigentum

8.1 Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistung. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen und den weiteren Vertragsbestandteilen.

8.2 Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich der Dienstleistung (z.B. Programme, Vorlagen, Daten) verbleiben bei PAST-PRODUCTION oder den berechtigten Dritten.

9. Vertragsdauer und Kündigung

9.1 Der Vertrag zwischen PAST-PRODUCTION und dem Kunden tritt sofort nach Erhalt der Bestellung des Kunden durch PAST-PRODUCTION in Kraft und kann von jeder Partei schriftlich per Post oder Fax mit einer Frist von 90 Tagen auf Ende der Vertragsdauer gekündigt werden.

9.2 Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Kunde den Vertrag nicht fristgerecht kündigt.

9.3 Ist im Zeitpunkt einer Vertragsauflösung durch den Kunden die Mindestvertragsdauer noch nicht abgelaufen, schuldet der Kunde PAST-PRODUCTION die offenen Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten. Eine Rückvergütung pro rata temporis ist ausgeschlossen.

9.4 Kündigt PAST-PRODUCTION den Vertrag fristlos, weil der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, schuldet der Kunde PAST-PRODUCTION die offenen Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten.

9.5 PAST-PRODUCTION kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Grundangabe auflösen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist, er Drohungen gegenüber PAST-PRODUCTION tätigt, er den Anweisungen von PAST-PRODUCTION keine Folge leistet, er im Netz über PAST-PRODUCTION Unwahrheiten oder geschäftsschädigende Aussagen macht. (Hosterbashing)

10. Weitere Bestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind kundenseitig nur in Schriftform gültig. PAST-PRODUCTION kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Es ist die Aufgabe des Kunden sich über Änderungen zu informieren. Die aktuellen Versionen sind jeweils auf der Webseite von PAST-PRODUCTION mit Datum der Gültigkeit ersichtlich. Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist aufzulösen. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.

10.2 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von PAST-PRODUCTION an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft.

10.3 Auf den Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar.

10.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 9320 Arbon.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, ersetzen die Parteien diese durch neue, welche den ursprünglich angestrebten Zielen und Zwecken entsprechen. Die Gültigkeit der AGB bleibt in jedem Fall erhalten.

Gültig ab 01.01.2009